Auch Dolmetscher müssen Steuern zahlen; traurig aber wahr! Da bilde auch ich keine Ausnahme, also habe ich das vorletzte Wochenende mit der Abfassung der Steuererklärung verbracht. Als Freiberuflerin bedeutet das: Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung und die Einnahmen-Überschussrechnung. Nun hat sich die deutsche Finanzverwaltung überlegt, dass sie den Freiberuflern und Selbständigen bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung helfen will…und hat zu diesem Behufe ein Formular entworfen. Selbiges Formular war immer schon sehr kompliziert. Ab 2012 muss die freiberufliche Dolmetscherin zwingend die Einnahmen-Überschussrechnung elektronisch beim Finanzamt einreichen, und zwar über das Instrument der Elektronischen Steuererklärung, auch bekannt als ELSTER. Das elektronische Formular ist nun derart verworren, dass ich nach vielen Jahren zum ersten Mal verzweifelt die Einschaltung eines Steuerberaters erwogen habe. Vielen herzlichen Dank, liebe Elster!
Nun ist man in meinem Beruf ja daran gewöhnt, harte Nüsse zu knacken. Ohne die Fähigkeit, sich durchzubeißen und dranzubleiben, bis die Aufgabe gelöst ist, wäre ein Dolmetscher nicht in der Lage, sich aus dem Stand die Fachtermini für Dinge wie Low-Migration-Lacke oder Zweistempelhebebühnen anzueignen. Also habe ich die Ärmel hochgekrempelt und mich unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Software noch einmal ans Werk gemacht. Und am Donnerstag, also noch einmal 4 (vier) Tage später, war es dann soweit: Per Elster wurde die Steuererklärung versandt! Geschafft (aber nicht glücklich) kann ich dieses Kapitel nun schließen.